Rechtsprechung
AG Schweinfurt, 08.03.2006 - 2 C 14/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Aufklärungspflichten Vermieter, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82
Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …
Auszug aus AG Schweinfurt, 08.03.2006 - 2 C 14/06
Die Mietwagenkosten zählen nach ständiger Rechtsprechung des BGH zum Herstellungsaufwand für das beschädigte Fahrzeug, den der Schuldner gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH NJW 85, 793; BGH VersR 85, 1090).Zum Herstellungsaufwand der nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB gehören grundsätzlich auch die Kosten für die Anmietung einer Ersatzsache (vgl. BGH VersR 1985, 283, 1090, LG Schweinfurt Urteil vom 30.6.2004, 14 0 385/02).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Schweinfurt, 08.03.2006 - 2 C 14/06
Das Gericht vermag die Ausführungen des BGH in der Entscheidung vom 26.10.2004 (AZ VI ZR 74/04) auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen. - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise
Auszug aus AG Schweinfurt, 08.03.2006 - 2 C 14/06
Die Mietwagenkosten zählen nach ständiger Rechtsprechung des BGH zum Herstellungsaufwand für das beschädigte Fahrzeug, den der Schuldner gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH NJW 85, 793; BGH VersR 85, 1090). - LG Freiburg, 09.02.2004 - 1 O 131/03
Unfallersatztarife und Pauschaltarife - Hinweispflicht der Autovermieter?
Auszug aus AG Schweinfurt, 08.03.2006 - 2 C 14/06
Autovermieter sind nämlich grundsätzlich nicht verpflichtet, unfallgeschädigte Mietwagenkunden von sich aus auf andere als ihre Unfallersatztarife hinzuweisen (LG Freiburg Urt. v. 9.2.2004 1 0 131/03 MittBI.